Eine Gebäudeaufnahme wird in der Regel nach der Fertigstellung eines Gebäudes notwendig. Typische Fälle sind:
Neubau eines Wohnhauses
Bau eines Gewerbegebäudes
Anbau oder größere Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
Errichtung von Nebengebäuden wie Garagen oder Hallen
Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird das Gebäude offiziell im Liegenschaftskataster erfasst und kann in den amtlichen Karten dargestellt werden.
Die Gebäudeaufnahme sorgt dafür, dass das Gebäude im Liegenschaftskataster korrekt dargestellt und aktuell gehalten wird. Dadurch entstehen mehrere Vorteile:
amtliche Dokumentation des Gebäudes
aktuelle Katasterkarten
rechtssichere Grundstücksdaten
Grundlage für Planungen und Genehmigungen
Eine korrekte Katastervermessung stellt sicher, dass Lage und Größe des Gebäudes eindeutig nachgewiesen sind.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg und hängen von den Baukosten und der Anzahl der Gebäude ab.