Flurstückszerlegung – Zerlegung von Flurstücken durch Katastervermessung

Eine Flurstückszerlegung ist eine amtliche Liegenschaftsvermessung , bei der ein Flurstück in ein oder mehrere eigenständige Flurstücke oder Zuflurstücke zerlegt wird. In der Regel wird die neue Grenze vor Ort durch eine Vermessung festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können  die Koordinaten der neuen Grenzpunkte durch Berechnung festgelegt werden. 

Das Ergebnis einer Flurstückszerlegung ist ein Fortführungsnachweis. Der Fortführungsnachweis beschreibt die Veränderungen der Flurstücke im Liegenschaftskataster und bildet die Grundlage für notarielle Verträge. Durch die Katastervermessung entstehen somit neue rechtlich eigenständige Flurstücke, die anschließend bei einem Notar in das Grundbuch eingetragen werden können.

Eine Flurstückszerlegung wird in vielen Situationen notwendig, zum Beispiel:

  • Verkauf eines Grundstücksteils

  • Aufteilung eines großen Grundstücks für mehrere Bauplätze

  • Anpassung von Grundstücksgrenzen an die örtlichen Gegebenheiten

Eine Flurstückszerlegung legt die Grenzen des Eigentums neu fest. Diese verantwortungsvolle Aufgabe darf nur nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Vermessungsbehörde durchgeführt werden.

Beispiel einer Flurstückszerlegung

Flurstück Nr. 203 vor der Flurstückszerlegung

Das Flurstück Nr. 203 eignet sich für zwei Bauplätze. Es soll daher mittig zerlegt werden.

Flurstück Nr. 203 nach der Flurstückszerlegung

Nach der Zerlegung entstehen zwei eigenständige Flurstücke die anschließend in das Grundbuch eingetragen werden können.

Häufige Fragen zur Flurstückszerlegung

Wie lange dauert eine Flurstückszerlegung?

Die Dauer hängt von dem Umfang der Vermessung und der Qualität des Liegenschaftskatasters ab. In der Regel dauert der gesamte Prozess von der Vermessung bis zur Katasterfortführung mehrere Wochen.

Was kostet eine Flurstückszerlegung?

Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg und hängen unter anderem von der Anzahl der alten Flurstücke, der Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke und deren größen, sowie der Anzahl der neuen Grenzpunkte und schließlich dem Bodenwert ab.

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