FAQ - Liegenschaftsvermessungen

Was ist eine Liegenschaftsvermessung?

Eine Liegenschaftsvermessung ist eine amtliche Vermessung, bei der Änderungen an Grundstücken im Liegenschaftskataster dokumentiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Flurstückszerlegungen, Gebäudeaufnahmen oder Grenzfeststellungen. Die Vermessung wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und anschließend in das Kataster übernommen.

Wann ist eine Katastervermessung erforderlich?

Eine Katastervermessung wird immer dann notwendig, wenn sich etwas an einem Grundstück ändert oder eine Veränderung amtlich dokumentiert werden muss. Typische Fälle sind:

  • Teilung eines Grundstücks

  • Bildung neuer Flurstücke

  • Neubau eines Gebäudes

Durch die Katastervermessung werden die Änderungen im Liegenschaftskataster eingetragen und rechtssicher dokumentiert.

Was ist eine Flurstückszerlegung?

Bei einer Flurstückszerlegung wird ein bestehendes Flurstück in mehrere neue Flurstücke aufgeteilt. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft oder für ein Baugrundstück abgeteilt werden soll. Die neue Aufteilung wird durch eine Katastervermessung festgelegt und anschließend im Kataster eingetragen.

Wann muss eine Gebäudeaufnahme durchgeführt werden?

Eine Gebäudeaufnahme oder Gebäudeeinmessung ist erforderlich, wenn ein neues Gebäude fertiggestellt wurde. Dabei wird die genaue Lage des Gebäudes vermessen und im Liegenschaftskataster dokumentiert. Nach § 18 Abs. 2 des Vermessungsgesetzes sind die Grundstückseigentümer verpflichtet anzuzeigen, wenn ein Gebäude errichtet, in seiner Grundfläche oder Nutzung geändert oder abgebrochen worden ist.

Was passiert bei einer Grenzfeststellung?

Bei einer Grenzfeststellung wird der genaue Verlauf einer Grundstücksgrenze ermittelt. Dazu werden die vorhandenen Katasterunterlagen ausgewertet und die Grenzpunkte im Gelände bestimmt. Wenn Grenzzeichen fehlen oder beschädigt sind, werden diese wieder hergestellt.

Wer darf eine Katastervermessung durchführen?

Eine Katastervermessung darf grundsätzlich nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder in bestimmten Ausnahmen von der zuständigen Vermessungsbehörde durchgeführt werden. Diese Vermessungen sind gesetzlich geregelt und werden anschließend im Liegenschaftskataster fortgeführt.

Wie lange dauert eine Liegenschaftsvermessung?

Die Dauer einer Liegenschaftsvermessung hängt von der Art der Vermessung und der zugrundliegenden Qulität des Liegenschaftskataster ab. Eine genau Angabe kann aus diesen Gründen erst nach Antragseingang und Datenerhebung abgeschätzt werden.