LiegenschaftsvermessungEN

Öffentliche Vermessungsleistungen (Liegenschaftsvermessungen) dürfen nach den Vermessungsgesetzen (VermG) der Länder nur von den Vermessungsbehörden oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbracht werden.

Zu den öffentlichen Vermessungsleistungen zählen:

  • Flurstückszerlegungen und -verschmelzungen
  • Amtliche Gebäudeaufnahmen
  • Grenzfeststellungen

Liegenschaftsvermessungen – Amtliche Vermessung für Grundstücke und Gebäude

Liegenschaftsvermessungen sind amtliche Vermessungen, die für das Liegenschaftskataster durchgeführt werden. Sie dienen dazu, Grundstücksgrenzen festzustellen, Flurstücke zu zerlegen oder Gebäude in die amtlichen Karten einzutragen.

Unser Vermessungsbüro führt für Sie Katastervermessungen, Flurstückszerlegungen, Gebäudeaufnahmen und Grenzfeststellungen zuverlässig und nach den gesetzlichen Vorgaben durch. Wir begleiten Gemeinden, private Grundstückseigentümer, Bauherren, Architekten und Notare von der Beratung bis zur Eintragung im Kataster.

Katastervermessung

Eine Katastervermessung ist notwendig, wenn Änderungen an einem Flurstück offiziell im Liegenschaftskataster dokumentiert werden müssen.

Typische Fälle für Katastervermessungen sind:

  • Die Bildung neuer Flurstücke  (Flurstückszerlegung)

  • Die Einmessung neuer oder veränderter Gebäude (Gebäudeaufnahme)

Die Vermessung wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und anschließend von der zuständigen Vermessungsbehörde in das amtliche Ligenschaftskataster übernommen. Die rechtliche Grundlage bildet das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) in seiner jeweils gültigen Fassung.

Flurstückszerlegung – Zerlegung von Flurstücken durch Katastervermessung

Eine Flurstückszerlegung ist eine amtliche Vermessung, bei der ein bestehendes Flurstück in mehrere neue Flurstücke aufgeteilt wird. Diese Form der Liegenschaftsvermessung ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft oder rechtlich neu geordnet werden soll.

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir Flurstückszerlegungen und Katastervermessungen zuverlässig und nach den gesetzlichen Vorgaben durch.

Gebäudeaufnahme – Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster

Die Gebäudeaufnahme (auch Gebäudeeinmessung genannt) ist eine amtliche Katastervermessung, bei der neu errichtete oder veränderte Gebäude für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Ziel dieser Vermessung ist es, die genaue Lage und die Größe eines Gebäudes im amtlichen Kartenwerk zu dokumentieren.

Nach der Fertigstellung eines Neubaus sind Eigentümer in Baden-Württemberg verpflichtet (§ 18 Abs. 2 VermG), eine Gebäudeaufnahme durchführen zu lassen. Dabei wird das Gebäude von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur exakt vermessen und anschließend im Kataster nachgewiesen.

Unser Vermessungsbüro übernimmt für Sie die Gebäudeaufnahme zuverlässig und sorgt dafür, dass Ihr Gebäude korrekt im Liegenschaftskataster eingetragen wird.

Grenzfeststellung - Der amtliche Nachweis ihrer Grenze

Eine Grenzfeststellung ist eine amtliche Vermessung, bei der der genaue Verlauf einer Grundstücksgrenze vor Ort überprüft bzw. in die Örtlichkeit übertragen wird. Ziel ist es, die Grenzen eines Grundstücks eindeutig festzustellen und mit den Angaben im Liegenschaftskataster abzugleichen.

Die Grenzfeststellung wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt. Dabei werden vorhandene Katasterunterlagen ausgewertet und die tatsächliche Lage der Grenzpunkte im Gelände bestimmt.

Unser Vermessungsbüro unterstützt Sie bei der Grenzfeststellung ihres Grundstückes und sorgt für eine rechtssichere Klärung der Grundstücksgrenzen.

Sie benötigen eine Liegenschaftsvermessungen?

Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir sind Ihr Spezialist für alle Aufgaben in den Bereichen der Vermessung und Geoinformation.

Kontakt Aufnehmen