LiegenschaftsvermessungEN
Öffentliche Vermessungsleistungen (Liegenschaftsvermessungen) dürfen nach den Vermessungsgesetzen (VermG) der Länder nur von den Vermessungsbehörden oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbracht werden.
Zu den öffentlichen Vermessungsleistungen zählen:
- Flurstückszerlegungen und -verschmelzungen
- Amtliche Gebäudeaufnahmen
- Grenzfeststellungen